1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 27. März 2017 (pag. 33 f.) von der Anschuldigung des Überschreitens der zulässigen Parkzeit bis 2 Stunden [recte: der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der zulässigen Parkzeit], angeblich begangen am 18. März 2016 in Biel, frei, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 an den Kanton Bern (pag. 33).