VII. Verfügungen Hinsichtlich der weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 56 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 15. November 2016 (PEN 2016 161) insoweit in Rechtskraft erwachen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen am 05.07.2014 in V.________, T.________Strasse, z.N. von B.________ (Ziff. II. erster Teil Urteilsdispositiv). II. A.________ wird schuldig erklärt: