Diese Täterkomponente wirkt sich nicht auf die Höhe der auszufällenden Strafe aus. 17.4 Fazit zu den Täterkomponenten und Gesamtfreiheitsstrafe Insgesamt führen die Täterkomponenten zu einer leichten Erhöhung der Strafe. Die Kammer erachtet aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren eine Straferhöhung um 1 Monat als gerechtfertigt. 52 Unter Berücksichtigung der Täterkomponenten resultiert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 17 Monaten.