Dieses Strategie des Beschuldigten, das Opfer im Wissen um seine Tat als lügendes Flittchen aus zerrütteten Familienverhältnissen darzustellen und immer wieder erneut zu diffamieren ist mit deutlichen Worten zu verurteilen und zu sanktionieren. Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren wirkt sich straferhöhend aus. 17.3 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte ist als durchschnittlich strafempfindlich zu bezeichnen. Diese Täterkomponente wirkt sich nicht auf die Höhe der auszufällenden Strafe aus.