Dies durfte allerdings auch von ihm erwartet werden. Gegenüber der Privatklägerin und deren Umfeld hat sich der Beschuldigte jedoch nach der Tat und im Strafverfahren ganz und gar nicht anständig verhalten. Bereits bei der "Gegenüberstellung" vom 9. Juli 2014 – als die Privatklägerin trotz seiner Anweisung, niemandem davon zu erzählen, den Mut gefunden gehabt hatte, ihn mit seinen Taten zu konfrontieren – stellte er sie vor ihrer Grossmutter als Lügnerin dar. Während der anschliessenden Unterredung mit dem Ehemann der Grossmutter, später in seiner Niederschrift «B._