51 17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist Unternehmer und Geschäftsmann, der offenbar erfolgreich in verschiedenen Branchen tätig ist. Er ist nicht vorbestraft. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind im Rahmen der Strafzumessung neutral zu werten. 17.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte zeigte sich im Strafverfahren weder reuig noch einsichtig.