16. Asperation für die im Winter 2013/2014 begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern 16.1 Tatkomponenten 16.1.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Wenngleich die Übergriffe im Winter 2013/2014 von der Privatklägerin offenbar als weniger schlimm empfunden wurden, handelt es sich dabei in objektiver Hinsicht keineswegs um eine Bagatelle. Auch damals hat der Beschuldigte die Privatklägerin am Esstisch an der Scheide ausgegriffen und anschliessend im Büro ihre Brüste geknetet.