Die Privatklägerin wurde von ihren Eltern auch als introvertierter als noch vor den Vorfällen beschrieben. Im Nachgang zum Vorfall vom 5. Juli 2014 erlitt sie zudem immer wieder – auch im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung noch – angstauslösende "Flashbacks", wenn sie durch etwas Alltägliches an die Übergriffe erinnert wurde. So z.B. wenn jemand leise mit ihr sprach, oder wenn sie in den häufig vorkommenden Nachnamen des Beschuldigten las.