48 Neunjährigen durch einen ________-jährigen Mann sind ohne weiteres geeignet, die gesunde Entwicklung nachhaltig zu stören. Dass es bei der Privatklägerin auch tatsächlich zu einer Beeinträchtigung im natürlichen Umgang mit körperlichen Kontakten zu anderen Personen gekommen ist, zeigt der Umstand, dass die Privatklägerin nach den Übergriffen z.B. ihren Patenonkel – und manchmal selbst ihren Vater – nicht mehr umarmen wollte. Die Privatklägerin wurde von ihren Eltern auch als introvertierter als noch vor den Vorfällen beschrieben.