Der Beschuldigte hat die Privatklägerin am 5. Juli 2014 beim Garagentor umarmt und sie nass auf die Lippen geküsst. Im Büro gab er ihr erneut einen Kuss, wobei er ihr dieses Mal auch seine Zunge kurz in ihren Mund schob. Dann öffnete der Beschuldigte ihre Hose, führte seine Hand ins Innere ihrer Unterhose, und berührte die Privatklägerin an der Vagina. Dabei führte er auch laterale wackelnde Bewegungen aus. Schliesslich griff der Beschuldigte zunächst von unten und dann von oben her an die Brüste der Privatklägerin, knetete diese und sog schliesslich mit seinem Mund daran.