15. Einsatzstrafe für die am 5. Juli 2014 begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern 15.1 Tatkomponenten 15.1.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Hinsichtlich des geschützten Rechtsguts kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden: «Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 StGB will die Gefährdung der sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verhindern.