45 11.3 Auch in Bezug auf den Vorfall von Winter 2013/2014 stellt sich die Frage, ob von einer Handlungseinheit oder einer Handlungsmehrheit auszugehen ist. Beide sexuellen Handlungen (Berühren der Vagina und Kneten der Brüste) fanden in den untereinander verbundenen Räumlichkeiten der Z.________ SA statt, wobei sich der Restaurant-Bereich allerdings relativ weit entfernt von den Büroräumlichkeiten befindet.