10. Allgemeine rechtliche Erwägungen Hinsichtlich der allgemeinen rechtlichen Ausführungen zum Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern kann auf die nachfolgend zitierten, zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden: «Gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt.