Es ist mithin erstellt, dass der Beschuldigte bereits im Winter 2013/2014 der auf seinem Schoss sitzenden Privatklägerin in Anwesenheit ihrer Schwester, ihrer Grossmutter und deren Ehemanns unter dem Tisch in die Hose griff und sie mit seinen Fingern auf der nackten Haut an der Scheide berührte. Weiter ist erstellt, dass der Beschuldigte ihr anschliessend in den Büroräumlichkeiten – wohin sie ihm gemeinsam mit ihrer Schwester zum Zeichnen gefolgt war – während er telefonierte mit einer Hand in bzw. unter das T-Shirt griff und ihre Brüste knetete, als sie zu ihm ging, um ihm ihre Zeichnung zu zeigen.