Der Beschuldigte hat über das ganze Verfahren hinweg und bereits vorher – angefangen bei der "Gegenüberstellung“ vom 9. Juli 2014 und bis hin zur Berufungsverhandlung – ganz offensichtlich versucht, mit perfiden Ausführungen und Lügen die Glaubhaftigkeit der Privatklägerin zu unterminieren. Damit hat er gleichzeitig manifestiert, wenige Skrupel zu haben, wenn es um seine Interessen geht. Dies wiederum lässt die Aussage der Privatklägerin, der Beschuldigte habe ihr im Beisein ihrer Grosseltern und ihrer Schwester unter dem Tisch in die Unterhosen gegriffen, als nicht unplausibel erscheinen.