Sodann ist nicht nachvollziehbar, dass der Beschuldigte das angebliche «Reiben» und «Massieren» der Privatklägerin als «Bagatelle» abgetan haben will, von welcher er «nicht mehr weiter Notiz genommen» habe und zu der es «nichts mehr zu sagen» gebe. Hätte sich die Privatklägerin tatsächlich so verhalten, wie vom Beschuldigten dargestellt, wäre vielmehr zu erwarten gewesen, dass er die Privatklägerin sofort geheissen hätte, aufzuhören, und dass er die Grosseltern bereits beim ersten Mal umgehend informiert hätte.