Zunächst hat die Mutter der Privatklägerin glaubhaft ausgesagt, dass ihr die Privatklägerin in den Italien-Ferien von sich aus auf den früheren Vorfall zu sprechen gekommen sei und ihr den wesentlichen Inhalt der früheren Übergriffe weitgehend in freier Rede geschildert habe. Sodann habe sie die Vorwürfe am 6. August 2014 erneut gleichbleibend dargestellt. Danach hätten sie nicht mehr darüber gesprochen. Die Mutter hatte der Privatklägerin zwar offenbar in einer frühen Phase auch einmal gesagt, dass der Beschuldigte «das» wahrscheinlich schon mit anderen Kindern gemacht habe.