fach o driglängt i ds T-Shirt ine». Dies ohne nähere Konkretisierung des Ortes dieser Handlung. Tatsache ist weiter, dass die Privatklägerin die Folgefrage der Polizistin, ob ihre Grossmutter dies denn nicht gesehen habe, wenn sie doch auch am Tisch gesessen habe, verneinte und auf die weitere Frage, weshalb nicht, keine Antwort wusste. Damit stand zwar im Raum, dass die Privatklägerin implizit ausgedrückt haben könnte, dass der Beschuldigte ihr am Tisch an die Brüste gegriffen habe.