Die Privatklägerin schilderte darüber hinaus auch originelle Einzelheiten zum eigentlichen Kerngeschehen, welche nicht rein äusserliche, alltägliche Begebenheiten betreffen. So etwa, dass, der Beschuldigte – während sie mit den Armen auf dem Tisch gelegen habe – unter dem Tisch, ausser Sichtweite der Grosseltern, zwischen ihre Beine gegriffen habe und dass dies überhaupt nur möglich gewesen sei, weil ihre Hose etwas gross gewesen sei. Originelle Details und Erklärungen schildert die Privatklägerin auch hinsichtlich der Geschehnisse im Büro.