Auch schilderte die Privatklägerin auf blossen Vorhalt, dass im Brief noch etwas von einem Telefon stehe, wie der Beschuldigte ihr dann im Büro die Brüste geknetet habe. Andererseits gab die Privatklägerin auch bei vereinzelt eher geschlossenen Fragen entschieden Antwort und äussert sich klar, was zutreffe und was nicht.