Einerseits schilderte die Privatklägerin auch anlässlich der zweiten Videobefragung noch von sich aus oder zumindest auf offene Fragen und unspezifische Vorhalte hin spezifische Einzelheiten der früheren Übergriffe. So musste die Polizistin beispielsweise nur das Diktat erwähnen und die Privatklägerin beschrieb daraufhin sofort, wie der Beschuldigte ihr am Esstisch zwischen den Beinen «umgegfummlet» habe. Auch schilderte die Privatklägerin auf blossen Vorhalt, dass im Brief noch etwas von einem Telefon stehe, wie der Beschuldigte ihr dann im Büro die Brüste geknetet habe.