2014. Diese Angaben zum Zeitpunkt der früheren Übergriffe lassen sich insofern mit den Angaben der übrigen befragten Personen in Einklang bringen, als der Beschuldigte selbst nicht mehr genau angeben konnte, wann die Privatklägerin vor dem 5. Juli 2014 zuletzt bei ihm gewesen sei. Er sprach im Verlauf der Befragungen zunächst von einem, dann von zwei und schliesslich von etwa drei Monaten. Der Grossvater der Privatklägerin meinte ebenfalls, sie seien mit den beiden Kindern nicht so häufig beim Beschuldigten gewesen, vielleicht ca. alle drei Monate.