Es gilt aber festzuhalten, dass die Privatklägerin ihrer Mutter gegenüber immerhin angeben hatte, dass die früheren Übergriffe im Winter stattgefunden hätten. Anlässlich der zweiten Videoeinvernahme gab die Privatklägerin zudem zu Protokoll, dass sie damals ebenfalls bei den Grosseltern in den Ferien gewesen sei, und