Der zeitlich spätere Vorfall war nicht nur sehr viel aktueller, dieser wurde von der Privatklägerin auch als schlimmer empfunden und bewegte sie offenbar überhaupt erst dazu, sich gegenüber ihrem Umfeld zu öffnen. Dass es ihr trotzdem unangenehm war, über die Übergriffe zu reden, zeigt der Umstand, dass ihre Eltern ihr versprechen sollten, dass sie nach der (ersten) polizeilichen Befragung nie mehr darüber werde sprechen müssen. Ihrem Vater hatte die Privatklägerin auch noch im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung nur Teile der Geschehnisse anvertraut.