37 habe auch ihm gegenüber nicht über die Vorfälle sprechen wollen. Andererseits führt er aus, dass sie oft sehr nüchtern und sachlich mit «“aufregenden“ Bezie- hungs-Dingen» umgehe und diese nur in dem ihrer Meinung nach passenden Kontext thematisiere. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Privatklägerin ihre Aussage, wonach es bereits früher zu Übergriffen gekommen sei, gegenüber ihrer Grossmutter zunächst wieder zurücknahm.