Zusammenfassend wird bei Betrachtung der Entstehungsgeschichte der Vorwürfe klar, dass die Privatklägerin bereits von Anfang an auch einen weiteren, früheren Vorfall erwähnt hatte. Nachdem sie diese Darstellung unter dem insbesondere von Seiten ihrer Grossmutter ausgeübten Druck zunächst wieder zurückgenommen hatte, erhob die Privatklägerin den Vorwurf am 25. Juli 2014 in den Italien-Ferien gegenüber ihrer Mutter erneut und konkretisierte diesen auch.