Von sich aus oder zumindest auf – meist offene – Nachfragen hin erzählte sie dabei nicht nur die gleichen Details, wie sie bereits im Diktat erwähnt sind. Sie erwähnte auch weitere originelle Einzelheiten, etwa dass der Beschuldigte bei der Türe gestanden und weiterhin telefoniert habe, als er ihr an die Brüste gefasst habe. Einzig den im Diktat beschriebenen Umstand, wonach der Beschuldigte ihr bereits bei jenem früheren Vorfall gesagt habe, sie habe schöne Brüste, bestätigte die Privatklägerin nicht, sondern gab an, dies sei erst beim späteren Vorfall gewesen.