Anlässlich der zweiten Videobefragung vom 14. Dezember 2014 gab die Privatklägerin einleitend zwar erneut zu Protokoll, es sei ihr nichts mehr in den Sinn gekommen und es sei nichts passiert, was sie bei der ersten Befragung vergessen habe zu sagen. Nach blosser Erwähnung des Diktats durch die Polizistin – ohne dass ihr bereits dessen Inhalt vorgehalten worden wäre – erzählte die Privatklägerin dann aber, dass der Beschuldigte ihr bei einem früheren Besuch im Restaurant U.________ am Esstisch in die Hose gegriffen und sie zwischen den Beinen berührt habe.