35 gewesen sei. Und die Privatklägerin konnte den Vorfall auch zeitlich einigermassen einordnen. Dieser habe sich «letzten Winter», also im Winter 2013/2014, zugetragen. Anlässlich der zweiten Videobefragung vom 14. Dezember 2014 gab die Privatklägerin einleitend zwar erneut zu Protokoll, es sei ihr nichts mehr in den Sinn gekommen und es sei nichts passiert, was sie bei der ersten Befragung vergessen habe zu sagen.