Dabei schilderte die Privatklägerin auch nebensächliche, aber originelle Details, etwa dass der Beschuldigte am Esstisch ihren Hosenknopf nicht aufgemacht habe. Die Privatklägerin fand zudem – für sich selbst – Erklärungen dafür, weshalb die Grosseltern davon nichts mitbekommen hatten – weil nämlich der Beschuldigte mit der Hand unter dem Tisch in die Hose reingegangen sei und weil die Grosseltern ihm in die Augen geschaut hätten –, und weshalb der Beschuldigte ihr das T-Shirt habe greifen können – nämlich weil dieses «so lodelig»