Bereits eineinhalb Wochen später, am 25. Juli 2014, in den unmittelbar auf die erste Videobefragung folgenden Ferien mit ihren Eltern in Italien, erwähnte die Privatklägerin ihrer Mutter gegenüber dann, dass der Beschuldigte doch bereits früher einmal etwas gemacht habe. Dies wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vom Vater der Privatklägerin bestätigt. Gemäss den glaubhaften Aussagen ihrer Mutter, erzählte die Privatklägerin im Wohnmobil urplötzlich von sich aus und in freier Rede, wie sich der Vorfall zugetragen habe.