Mehr gab es dazu allerdings nach Meinung des Beschuldigten nicht zu sagen. Die Privatklägerin selbst hatte zwar anlässlich der ersten Videobefragung vom 14. Juli 2014 noch verneint, dass es bereits früher zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sei wie am 5. Juli 2014. Sie hatte aber immerhin erwähnt, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits mit ihrer Schwester im Büro des Beschuldigten gewesen sei. Bereits eineinhalb Wochen später, am 25. Juli 2014, in den unmittelbar auf die erste Videobefragung folgenden Ferien mit ihren Eltern in Italien, erwähnte die Privatklägerin ihrer Mutter gegenüber dann, dass der Beschuldigte doch bereits früher einmal etwas gemacht habe.