34 bend» gegen seine Oberschenkel und seinen «Unterleib» gedrückt habe. Interessanterweise deckten sich seine Angaben zum Rahmengeschehen (beide Kinder bei ihm im Büro am Zeichnen; eingehender Telefonanruf; Privatklägerin begab sich zu ihm, als er noch stehend am telefonieren war) weitgehend mit den späteren diesbezüglichen Angaben und Aussagen der Privatklägerin.