Dass sie diese Konfrontation selbst geradezu suchte, wie dies die Grossmutter der Privatklägerin darzustellen versuchte, erscheint wenig plausibel. Vielmehr dürfte diese "Gegenüberstellung" auf Druck der Grossmutter und des Beschuldigten zu Stande gekommen sein. Es erstaunt angesichts dieses Umgangs der Grossmutter und ihres Ehemanns mit der Privatklägerin und den von dieser geäusserten Vorwürfen nicht, dass letztere ihren Eltern bei der Heimfahrt und beim anschliessenden Spaziergang nichts von einem früheren Vorfall erzählte. Ihrer Mutter gegenüber antwortete sie auf entsprechende Frage, dass es das erste Mal gewesen sei, dass der Beschuldigte so etwas getan habe.