Die Äusserungen der Privatklägerin zum früheren Vorfall – wie ihre Aussagen zu den Übergriffen überhaupt – wurden allerdings von ihrer Grossmutter und deren Ehemann von Anfang an angezweifelt. Die Grossmutter wurde wütend und sagte der Privatklägerin, sie solle ihrer Schwester nicht solche Sachen erzählen, es handle sich um «dumme Züg», so etwas stimme doch nicht. Der Ehemann der Grossmutter zweifelte überhaupt an der Vertrauenswürdigkeit der Privatklägerin. In Bezug auf den von ihr erwähnten früheren Vorfall wurde ihr von der Grossmutter zudem vorgehalten, sie sei ja gar nie mit dem Beschuldigten alleine gewesen.