_» selbst festhielt, dass die Grossmutter der Privatklägerin ihm gegenüber bereits am Mittwoch, 9. Juli 2014, geäussert habe, dass er laut der Privatklägerin bereits früher einmal an ihr herumgefummelt haben soll (wobei der Beschuldigte allerdings in der Schlusseinvernahme auffälligerweise vorübergehend bestritt, bereits vor Betrachtung der zweiten Videoeinvernahme Kenntnis von einem zweiten Vorwurf gehabt zu haben). Die Äusserungen der Privatklägerin zum früheren Vorfall – wie ihre Aussagen zu den Übergriffen überhaupt – wurden allerdings von ihrer Grossmutter und deren Ehemann von Anfang an angezweifelt.