_» habe er geschrieben, bevor er davon Kenntnis gehabt habe, dass die Polizei kommen würde. Es stimme, dass er darin zwei Vorfälle beschreibe, die sich in weiten Teilen mit den Aussagen der Privatklägerin deckten. Weshalb diese «das Andere» behaupte, wisse er nicht. Im Übrigen sei die Privatklägerin am Tisch auch an ihrem Grossvater «herum gschlirgget», sie habe mit diesem «umegschmuuset» (pag. 560 Z. 30 ff.).