(Ab 14:32:20) Auf Frage, zu welchem Zeitpunkt der Beschuldigte ihr ins T-Shirt gegriffen habe, antwortete die Privatklägerin zunächst, sie wisse es nicht. Auf Nachfrage, ob es beim ersten Vorfall am Esstisch oder im Büro gewesen sei, antwortete sie umgehend «im Büro». Die weitere Nachfrage, ob am Esstisch «nur das mit de Hösli» passiert sei, bejahte die Privatklägerin. (Ab 14:32:55) Die Frage, ob sie manchmal noch an die Vorfälle denke, verneinte die Privatklägerin und meinte, sie versuche, nicht mehr daran zu denken. (Ab 14:33:15)