Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte gesagt habe, dass sie [die Privatklägerin] sich mit dem Rücken an ihn gelehnt und an ihm gerieben habe, schüttelte die Privatklägerin wiederum den Kopf und verneinte erneut mit den Worten «Mm-mm». Auf die Nachfrage «Das isch nid eso gsi?», erwiderte die Privatklägerin ein drittes Mal «Mm-mm» [Nein]. Schliesslich meinte sie auf entsprechende Frage noch, sie könne sich nicht vorstellen, warum der Beschuldigte dies so erzählt habe. (Ab 14:24:00) In der Folge bestätigte die Privatklägerin auf Vorhalt der Bestreitungen des Beschuldigten ihre früheren Angaben zu den Küssen beim zeitlich späteren Vorfall vom 5. Juli 2014. (Ab 14:26:05)