Auf Frage habe der Beschuldigte nichts zur Zeichnung gesagt. Auf Frage, wie er ihr denn in das T-Shirt habe fassen können, wenn sie neben ihm gestanden habe, antwortete die Privatklägerin: «I bi när irgendwie so witer vüre näbe ihn gestande». (Ab 14:23:15) Die Frage, ob es vorgekommen sei, dass sie sich zum Beispiel an den Beschuldigten gelehnt hätte, verneinte die Privatklägerin, indem sie den Kopf schüttelte und «Mm-mm» sagte. Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte gesagt habe, dass sie [die Privatklägerin] sich mit dem Rücken an ihn gelehnt und an ihm gerieben habe, schüttelte die Privatklägerin wiederum den Kopf und verneinte erneut mit den Worten «Mm-mm».