he. (Ab 14:22:20) Auf Frage, wie sie denn [räumlich] zum Beschuldigten gestanden habe, als sie ihm die Zeichnung gezeigt habe, gab die Privatklägerin an, sie habe neben ihm gestanden. Auf entsprechende Nachfrage bestätigte sie, seitlich neben ihm gestanden zu haben. Auf Frage habe der Beschuldigte nichts zur Zeichnung gesagt.