29 habe, verneinte die Privatklägerin und sagte, der Beschuldigte sei weiterhin am Telefonieren gewesen. (Ab 14:21:44) Auf Frage habe ihre Schwester währenddessen am Bürotisch gesessen und weitergezeichnet. Auf Frage habe diese glaublich nichts mitbekommen. Auf weitere Frage bestätigte die Privatklägerin, dass sie und ihre Schwester auf der gleichen Seite des Bürotischs gewesen seien und gezeichnet hätten. Auf Nachfrage gab sie an, sie seien hinter dem Bürotisch gewesen, dort wo der Bürostuhl ste-