Auf Frage könne sie nicht mehr sagen, mit welcher Hand er das Telefon gehalten habe und mit welcher Hand er in das T-Shirt gegangen sei. Auf Frage, was sie gesagt habe, antwortete die Privatklägerin: «Gar nüt». Auf Frage, wie das für sie gewesen sei, meinte sie, sie sei «verchlüpft». Wie lange der Beschuldigte das gemacht habe, könne sie auf Frage nicht sagen. Die Frage, ob er das Telefon inzwischen aufgelegt gehabt