Auf Frage bestätigte sie, dass der Beschuldigte immer noch telefoniert habe, als sie ihm die Zeichnung gezeigt habe. Auf weitere Frage, ob denn nachher noch irgendetwas passiert sei, antwortete die Privatklägerin: «Ja, är het äbe no mau a de Brüscht». Auf Nachfrage bestätigte sie, dass dies geschehen sei, während der Beschuldigte telefoniert habe. (Ab 14:20:49) Auf Frage, wie er denn das gemacht habe, führte sie aus, er habe «mit eire Hand ds Telefon ghäbt und mit dr andere im T-Shirt». Auf Frage könne sie nicht mehr sagen, mit welcher Hand er das Telefon gehalten habe und mit welcher Hand er in das T-Shirt gegangen sei.