(Ab 14:19:40) Auf Frage, wo der Beschuldigte telefoniert habe, gab die Privatklägerin an, er habe im Büro telefoniert. Auf Nachfrage bestätigte sie, dass es dort gewesen sei, wo sie und ihre Schwester auch gezeichnet hätten. Auf Frage habe sie selbst am Bürotisch gezeichnet, während der Beschuldigte «näbedran...auso eifach bir Türe» gewesen sei. Auf entsprechende Nachfrage bestätigte die Privatklägerin, dass der Beschuldigte dort telefoniert habe. Auf Frage, ob er gesessen oder gestanden habe, antwortete sie umgehend, der Beschuldigte habe gestanden. Auf Frage bestätigte sie, dass der Beschuldigte immer noch telefoniert habe, als sie ihm die Zeichnung gezeigt habe.