Weshalb, wisse sie auf Frage nicht. Auf Frage, was der Beschuldigte gemacht habe, nachdem er «obe ineglängt» habe, führte die Privatklägerin aus, er habe «eifach knätet». (Ab 14:16:55) Auf Frage wisse sie noch, dass sie das „My Best Friend“-T-Shirt getragen habe, jedoch nicht, welche Hose. (Ab 14:18:05) Auf Frage, weshalb sie beim letzten Gespräch nichts von diesem Vorfall erzählt habe, antwortete die Privatklägerin, sie wisse es nicht, und fügte an, weil der Vorfall ihr damals nicht in den Sinn gekommen sei, dass sie das auch noch erzählen könnte. (Ab 14:18:33)