28 (Ab 14:16:05) Auf weiteren Vorhalt, dass im Brief stehe, er habe damals beides gemacht, das mit den Brüsten und das mit dem «Füdli vorne», und Frage, ob denn mit den Brüsten auch noch etwas gewesen sei, antwortete die Privatklägerin, ja, er habe «eifach o driglängt i ds T-Shirt ine» [wobei sie sich mit der Hand über den Brust-/Bauchbereich strich]. Auf Frage, wie er dies habe machen können, antwortete sie: «Eifach vo obe ine». Die Frage, ob das Grosi dies denn nicht gesehen habe, wenn es doch auch am Tisch gesessen habe, verneinte die Privatklägerin. Weshalb, wisse sie auf Frage nicht.