Auf Frage, ob und wann sie denn ihrer Mutter zuvor erzählt gehabt habe, dass schon einmal etwas passiert war, gab die Privatklägerin an, sie habe ihrer Mutter «das mitem Tisch» erzählt, als sie mit dem Camper in den Ferien in Italien gewesen seien. Auf Frage habe es keinen speziellen Anlass dafür gegeben. Sie könne auf Frage bestätigen, dass ihre Mutter genau das aufgeschrieben habe, was sie dieser erzählt habe. Ihre Mutter habe es ihr nachher vorgelesen, da sie deren Schrift nicht lesen könne. (Ab 14:15:40) Auf Vorhalt, wonach im Brief stehe, dass «es» [der frühere Vorfall] im Winter gewesen sei, bestätigte die Privatklägerin, dass dies sein könne.