Auf Vorhalt des von ihrer Rechtsvertretung eingereichten «Briefes» [Diktat] gab die Privatklägerin an, diesen habe ihre Mutter geschrieben. Auf Frage, wie es dazu gekommen sei, dass ihre Mutter diesen Brief geschrieben habe, antwortete die Privatklägerin, ihre Mutter habe sie gefragt, ob sie [die Privatklägerin] es schreiben wolle oder ob sie [ihre Mutter] es tun solle, und sie habe ihre Mutter gewählt. Auf Frage, ob und wann sie denn ihrer Mutter zuvor erzählt gehabt habe, dass schon einmal etwas passiert war, gab die Privatklägerin an, sie habe ihrer Mutter «das mitem Tisch» erzählt, als sie mit dem Camper in den Ferien in Italien gewesen seien.