(Ab 14:13:05) Auf Frage, wie es für sie gewesen sei, als es dann das zweite Mal passiert sei, meinte die Privatklägerin, sie sei einfach erschrocken, da sie eigentlich auch gar nicht mehr daran gedacht habe, als sie [in der Zeit zwischen den Vorfällen] bei ihren Eltern gewesen sei. Die Frage, ob ihr im Juli, als sie wieder zum Beschuldigten gegangen seien, noch bewusst gewesen sei, was er schon einmal mit ihr gemacht gehabt habe, bejahte sie. (Ab 14:13:55) Auf Vorhalt des von ihrer Rechtsvertretung eingereichten «Briefes» [Diktat] gab die Privatklägerin an, diesen habe ihre Mutter geschrieben.